Präambel
„Ihr seid das Salz der Erde. Ihr seid das Licht der Welt. Euer Licht soll vor den Menschen leuchten!“, sagt Jesus in der berühmten Bergpredigt (Die Bibel, Matthäus 5). Es ist der Auftrag an uns Christen, in der Welt wirksam zu werden und für andere zum Licht zu werden. Wir wollen das tun und dabei Kinder, Jugendliche, Ehen, Familien und Einsame in den Blick nehmen. Wir wollen ihnen in ihrem Alltag begegnen, ihnen dienen und ihnen die Liebe Gottes, die wir erleben dürfen, weitergeben. Der Verein „Salz und Licht“ wirkt dabei eng mit den Menschen in der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Netzschkau im Ev.-Luth. Brückenkirchspiel Vogtland zusammen und versteht sich als Förderverein für die Gemeinde. Der Verein wirkt im Gebiet der Kirchgemeinde Netzschkau mit den dazugehörigen Ortsteilen und im Brückenkirchspiel und sucht vor Ort die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden und Trägern, die ähnliche Ziele verfolgen.
Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „Salz und Licht“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e. V.".
Der Verein hat seinen Sitz in Netzschkau.
Zweck
Der Zweck des Vereins ist die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Schutzes von Ehe und Familie, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
der Verbreitung des Evangeliums unseres Herrn Jesus Christus.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Durchführung und Unterstützung von Projekten der Jugendarbeit,
Angebote zur Begegnung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Älteren,
Unterstützung für Kinder und Jugendliche beim Festigen ihrer Identität, ihrer Begabungen und Fähigkeiten,
Beratungsangebote für Singles, Paare, Ehepaare und Familien,
seelsorgerische Begleitung für Menschen in Krisen,
praktische Hilfe für körperlich oder seelisch hilfsbedürftige Menschen,
Beratung, Besuche, Alltagsbegleitung,
Bereitstellung von Ausstattung für Gottesdienste, Seminare, Konzerte, Freizeiten,
Gewinnung haupt- und ehrenamtlich Engagierter,
Aus- und Weiterbildung und Förderung von Haupt- und Ehrenamtlichen,
zweckgebundene finanzielle Zuwendungen an das Ev.-Luth. Brückenkirchspiel Vogtland.
Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein darf Geld- und Sachzuwendungen entgegennehmen. Diese sind ausschließlich im Sinne des Vereinszwecks einzusetzen.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt und sie unterstützt.
Die Aufnahme bedarf des schriftlichen Antrags, bei Minderjährigen durch die gesetzlichen Vertreter. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung muss er nicht begründen.
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, kann der Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres mit Frist von einem Monat möglich und bedarf der schriftlichen Erklärung.
Der Vorstand kann ein Mitglied jederzeit ausschließen, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Der Ausschluss wird schriftlich begründet und mitgeteilt. Das auszuschließende Mitglied soll vorher angehört werden. Bei Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Näheres regelt die Beitragsordnung.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Verein jeweils allein.
Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt. Vorstandsmitglied kann jedes volljährige Vereinsmitglied werden.
Wiederwahl oder vorzeitige Abberufung durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Bis zur Neuwahl bleibt der bisherige Vorstand im Amt. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, findet eine Nachwahl durch die Mitgliederversammlung statt.
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse im Vorstand werden einstimmig gefasst.
Über Maßnahmen mit einem finanziellen Volumen von bis zu 250 € im Einzelfall und bis zu 1.000 € im Geschäftsjahr darf jedes Vorstandsmitglied allein und ohne vorherigen Vorstandsbeschluss verfügen.
Der Vorstand bezieht wann immer nötig die in der Kirchgemeinde tätigen Entscheidungsträger (Kirchgemeindevertretung, Pfarrer, Gemeindepädagogen, Kantoren) in die Planungs- und Entscheidungsprozesse ein.
Beschlüsse werden protokolliert. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterschrieben.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
Maßnahmen und Verträge, die langfristig wiederkehrende Verpflichtungen zur Folge haben.
Änderungen der Satzung,
Erlass der Beitragsordnung,
die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
die Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung kann geeignete Mitglieder oder Dritte mit einer Kassenprüfung beauftragen.
Die Mitgliederversammlung tagt sooft erforderlich, in der Regel einmal im Jahr.
Der Vorstandvorsitzende lädt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ein und teilt die vorläufige Tagesordnung mit.
Die Mitgliederversammlung wird auch einberufen, wenn dies mindestens 20 % der Mitglieder unter Angabe von Gründen fordern.
Jedes natürliche Mitglied ab einem Alter von 14 Jahren hat eine Stimme. Juristische Personen betrauen einen Delegierten mit dem Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins bedürfen 75 % der Stimmen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit wird entsprechend Abs. 4 umgehend erneut eine Mitgliederversammlung einberufen, diese ist immer beschlussfähig.
Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
Wahlen sind geheim, wenn nicht einstimmig etwas anderes beschlossen wird.
Beschlüsse und Wahlen werden in einem Protokoll festgehalten. Es wird vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterzeichnet.
Haftung
Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Evangelisch-Lutherische Brückenkirchspiel Vogtland, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag.
Die Beiträge sind jeweils bis zum 31. März des Geschäftsjahres zu entrichten.
Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen.
Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche Personen als Einzelmitglied:
mit eigenem Einkommen: 36,- €,
ohne eigenes Einkommen (z. B. Schüler/Studenten): 12,- €,
für Person unter 14 Jahren: 0,- €,
Der Jahresbeitrag beträgt für Ehepaare und deren minderjährige Kinder (Familienmitgliedschaft) 72,- €
Der Jahresbeitrag beträgt für juristische Personen mindestens 100,- €
Gerät ein Mitglied in eine finanzielle Notlage, kann der Vorstand den Beitrag erlassen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.